Tarifblatt
Häufig gestellte Fragen


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Tarifblatt, Gültig ab 1. Jänner 2010

Appartements

Die monatlichen Heimkosten für das Appartement (inkl. Strom, Heizung, Wasser) und  Grundbetreuung (Administration, wöchentliche Zimmerreinigung) sowie Vollpension betragen je nach Zimmergröße zwischen ca. Euro 900,- und Euro 1.400,-; Doppelappartements ca. Euro 2.200,-- (je nach Zimmergröße)

Kaution: Der Bewohner hinterlegt bei Einzug in das Haus laut Heimvertragsgesetz eine Kaution in der Höhe eines Monatsentgelts.  Für Bewohner, welche einen Zuschuss seitens des FSW beziehen, beträgt die Höhe der Kaution € 300.- Diese Kaution wird, so ferne seitens des Hauses keine offenen Forderungen gegen den Bewohner bestehen, bei Austritt aus dem Heim wieder rückerstattet.

Die Aufzahlung für geringfügige Pflegeleistungen werden in Form einer Teilbetreuungsvereinbarung nach Aufwand verrechnet.

Eine individuelle Teilbetreuungsvereinbarung für Selbstzahler ist bis zu einem   
Zeitaufwand von 25 Stunden/Monat ( = 50 Minuten/Tag = 50 Einheiten/Monat)
möglich. Die Kosten je Einheit betragen € 11,61. Bei Abwesenheit wird keine
Betreuung in Rechnung gestellt.

Bei pflegerischer Betreuung im Appartement betragen die monatlichen Kosten je nach Pflegestufe, die vom FSW genehmigten Tarife in folgender Höhe:

Übersteigt der Betreuungsaufwand 50 Einheiten, werden die pflegestufenabhängigen Tarife gemäß der vom Fonds Soziales Wien anerkannten Brutto-Tarife verrechnet. Die gesamten Wäscherei Kosten ( auch der privaten Leibwäsche)  sind ab nun in den pflegestufenabhängigen Tarifen inkludiert.  Die Monatspauschalen betragen:

Pflegepauschale Stufe 2 / Tagsatz

€    65,79

Pflegepauschale Stufe 3 / Tagsatz

€  114,29

Pflegepauschale Stufe 4 / Tagsatz

 €  123,98

Pflegepauschale Stufe 5 / Tagsatz

 €  136,94

Pflegepauschale Stufe 6 / Tagsatz

 €  155,02

Pflegepauschale Stufe 7 / Tagsatz

 €  182,18

 Zuschussempfängern  verbleiben 20 % ihrer Pension plus Euro 44,29 vom Pflegegeld (unabhängig von der gewährten Pflegestufe)sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Pflegestation

Kaution: Der Bewohner hinterlegt bei Einzug in das Haus laut Heimvertragsgesetz eine Kaution in der Höhe eines Monatsentgelts. Für Bewohner, welche einen Zuschuss seitens des FSW beziehen, beträgt die Höhe der Kaution € 300.- Diese Kaution wird, so ferne seitens des Hauses keine offenen Forderungen gegen den Bewohner bestehen, bei Austritt aus dem Heim wieder rückerstattet.

Die monatlichen Kosten  je nach Pflegestufen  entsprechen  den vom FSW genehmigten Tarifen in folgender Höhe:

Stufe 3

 €  3.498,86

Stufe 4

 €  3.788,65

Stufe 5

 €  4.175,83

Stufe 6

 €  4.716,21

Stufe 7

 €  5.528,68

Die gesamten Wäscherei Kosten (auch  der privaten Leibwäsche)  sind ab
nun den pflegestufenabhängigen Tarifen  inkludiert. 
Bei Abwesenheit wird ab dem 4. Tag lediglich ein Abwesenheitstarif von
€ 26,75 /Tag in Rechnung gestellt.

Zuschussempfängern  verbleiben 20% ihrer Pension plus Euro 44,29 vom Pflegegeld (unabhängig von der gewährten Pflegestufe) sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.


Kurzzeitpflege

Für die Kurzzeitpflege wird folgender Tagsatz verrechnet:
Pflegestation / Wohnpflegestation je nach Pflegestufen


Probewohnen bis Pflegestufe 2

 

89,69

Pflegestufe 3 – Kurzzeit / Tagsatz

 

117,07

Pflegestufe 4 – Kurzzeit / Tagsatz

 

126,78

Pflegestufe 5 – Kurzzeit / Tagsatz

 

139,74

Pflegestufe 6 – Kurzzeit / Tagsatz

 

157,83

Pflegestufe 7 – Kurzzeit / Tagsatz  
185,02

Nebenkosten, die in den Heimbeiträgen nicht inkludiert sind
  • Medikamente bzw. Rezeptgebühren (falls keine Befreiung vorliegt).
  • Selbstbehalte für Heilbehelfe
  • Therapiekosten
  • Friseur, Fußpflege, Ausflüge, Privatwäschereinigung

Depotgeld

Für die Verrechnung von Nebenkosten bieten wir die Einrichtung eines Depotgeldkontos an, welches mittels Abbuchungsauftrag von ihrem Pensionskonto von uns verwaltet wird. Sollten Sie ausdrücklich eine Abwicklung mit Erlagschein und Monatsausdruck wünschen, verrechnen wir € 1,-- Bearbeitungsgebühr pro Monat.


Abwesenheit

Bei Abwesenheit (Krankenhausaufenthalt, Urlaub) wird an Stelle der vereinbarten Tagsätze ab dem 4. Tag der Abwesenheit ein reduzierter Tagsatz verrechnet.


Sonstige Tarife

Reinigung der Privatwäsche:

durch Fa. Regina (Preise siehe Informationsproschüre -und Hausordnung)
Für Bewohner mit Pflegetarif sind die Kosten für die Wäschereinigung im Tagsatz inkludiert.


Gastessen:

Frühstück Euro 1,78
Mittagessen Euro 5,90
Abendessen Euro 3,62


Privatreparaturen:
Euro 27,81 pro Stunde plus Materialkosten.

Räumungskosten:

wenn Räumung des Appartements vom Haus veranlasst wird, werden Euro 240,-- verrechnet.


Lagergebühren:

€ 3,50  pro m² pro Monat


Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch bei Zunahme des Pflegebedarfs im Einzelappartement verbleiben ?
Ja! Wir können Sie auch im Wohnpflegebereich umfassend betreuen.

Was bietet eine Pflegestation mehr als eine Wohnpflege ?
Wir können auf der Pflegestation eine intensivere Überwachung anbieten, da eine Pflegeperson ständig in Hörweite ist. Die Pflegestation bietet sehr viele Möglichkeiten von Sozialkontakten.

Kann ich mir ein "privates" Pflegeheim leisten ?
Die Gemeinde Wien gewährt auf Antrag eine Bezuschussung für die Pflegeheimkosten. Die Regelung der Bezuschussung ist für alle Heime gleich. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Welche Kosten kommen auf mich zu ?
siehe Tarifblatt weiter oben

Gibt es lange Wartelisten ?
Die Suche nach einem Pflegeplatz ist oftmalig eine sehr akute Entscheidung und muss innerhalb weniger Tage oder Wochen entschieden sein. Daher besteht für die Pflegestation keine Warteliste. Auch Einzelappartements können wir oft kurzfristig zur Verfügung stellen und nehmen aber auch Ihre Vormerkung gerne entgegen.

Wie sind die Einzelappartements eingerichtet ?
Die Appartements sind mit einem pflegegerechten Badezimmer und einem Einbauschrank im Vorzimmer eingerichtet. Den Wohnbereich können Sie mit Ihren eigenen Möbeln gestalten.

Wie ist die Pflegestation eingerichtet ?
Die pflegegerechten Einrichtungen sind vorhanden. Eigene Möbelstücke können nur nach Absprache mitgebracht werden.

Wie ist die ärztliche Versorgung sichergestellt ?
Es besteht die Möglichkeit die Betreuung durch Ihren Vertrauensarzt weiterzuführen. Wir bieten aber auch die Betreuung durch unsere Hausärzte an. Die Pflegestationen werden von einem Stationsarzt, der 2-3 mal wöchentlich Visiten macht, betreut. Ist kein Arzt im Haus wird bei Bedarf der Notarzt verständigt.

Sturzgefährdete Personen. Besteht die Möglichkeit sturzgefährdete Personen am Verlassen Ihres Bettes zu hindern ?
Ein Pflegeheim ist keine geschlossene Anstalt. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind nur in Ausnahmefällen und nur kurzfristig möglich. Eine Pflegeeinrichtung kann entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sowie ein Notruf- und Überwachungsangebot stellen. Die gänzliche Vermeidung von sturzbedingten Komplikationen können wir nicht garantieren.

Gibt es Beschäftigungsangebote für Senioren ?
Ein umfassendes Beschäftigungsangebot zählt zu den Stärken unseres Hauses. Es werden u.a. folgende Aktivitäten angeboten:
  • Gedächtnistraining
  • Spielerunde
  • Singrunde
  • Seniorenturnen mit Kindern
  • Musikveranstaltungen
  • Snoezelen
  • Kochen (Senioren und Kinder)
  • Heurigen-Nachmittage
  • Ausflüge
Warum gibt es im Seniorenwohnheim Neumargarten einen Kindergarten ?
Wir möchten Alt und Jung zusammenbringen weil wir überzeugt sind, dass alle Generationen von einander lernen und profitieren können. Wir möchten unsere Senioren nicht nur unterstützen die Beschwerden des Alltags zu verringern sondern vor allem die Tage als lebenswert zu empfinden.

Wenn ich noch weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an uns: Tel.: 01 815 21 77 / 423

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